Unsere Gastflieger-Regelung

Der MFC- Hengen e.V. betreibt diesen Modellflugplatz unter bestimmten gesetzlichen und eigenen Auflagen, die unter anderem aus der behördlichen Aufstiegserlaubnis hervorgehen. Diese gilt für alle Vereinsmitglieder des MFC Hengen und Gastflieger. Diese können am Flugbetrieb teilnehmen, wenn sie eine Tagesmitgliedschaft erwerben.

Über die Aufnahme (rückseitiger Eintrag ins Flugleiterbuch) entscheidet der Vorstand. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, entscheidet der amtierende Flugleiter. Die Tagesmitgliedschaft endet automatisch mit dem Ende des Flugbetriebs am Aufnahmetag.

Grundsätzlich gilt für alle Gastflieger:

  1. Gäste benötigen eine gültige Modellflugversicherung. Die Flugbetriebsordnung (siehe Aushang)) ist auch für Gäste bindend. Das begleitende Mitglied hat den Fluggast entsprechend einzuweisen und dies im Flugleiterbuch durch seine Unterschrift zu dokumentieren.
  2. Gäste ohne Versicherungsnachweis dürfen nur im Rahmen eines Lehrer- Schüler- Betriebs starten. In diesem Falle übernimmt der Lehrer (zwingend Vereinsmitglied) die volle Verantwortung.
  3. Gäste, die unseren Platz häufiger oder regelmäßig benutzen, bitten wir um eine angemessene Spende, denn ein gepflegter, stets frisch gemähter Modellflugplatz mit hilfreicher Infrastruktur fällt nicht vom Himmel.
  4. Ohne Begleitung von Mitgliederndes MFC- Hengen ist das Modellfliegen hier nicht gestattet.

Wir danken für Euer Verständnis und wünschen Holm- und Rippenbruch!

Der Vorstand